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Mobile und PAAPI Integration

Gemäß der Amazon EU-Partnerprogramm IP-Lizenz (die „Lizenz“) Punkt 2.(iv):  Sie werden ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Amazon keine Inhalte von Produktwerbung auf oder in Verbindung mit einer Website oder Anwendung nutzen, die zur Verwendung mit einem Mobiltelefon oder einem anderen Handheld-Gerät entwickelt wurde oder bestimmt ist (das Verbot gilt weder für eine Website, die nicht zur Verwendung mit einem Mobiltelefon oder anderen Handheld-Gerät entwickelt wurde oder bestimmt ist, auf die aber von solchen Geräten zugegriffen werden kann, wie z. B. eine nicht für Mobilgeräte optimierte Website, auf die über einen Internetbrowser auf einem Tablet-Gerät zugegriffen wird, noch für eine zugelassene mobile Anwendung laut der entsprechenden Definition in den Teilnahmebedingungen, oder für eine TV-Set-Top-Box (z. B. digitale Videorecorder, Kabel- oder Satellitenanlagen, Streaming Video Player, Blu-Ray-Player oder DVD-Player) oder für internetfähige Fernseher (z. B. GoogleTV, Sony Bravia, Panasonic Viera Cast oder Vizio Internet Apps).

Anleitung:

Die obige Aussage gilt fast ausschließlich nur für mobile Apps. Mobile Apps sind derzeit nicht dafür zugelassen, Partnerlinks zu Amazon zu beinhalten, ohne dass hierfür eine vorherige Änderung unterschrieben wurde. Ohne diese  Genehmigung wird die Implementierung von Partnerlinks zu Amazon in mobilen Apps zu einem Betrug und jeder Verstoß eines Partnerkontos hat eine Sperrung des PAAPI Zugriffs zur Folge.

 Ausgenommen von dieser Regelung sind in den meisten Fällen Webseiten, die für eine Verwendung mit einem Mobiltelefon oder einem anderen Handheld-Gerät konzipiert bzw. optimiert wurden oder bestimmt sind. Diese Webseiten dürfen Partnerlinks zu Amazon beinhalten.