- DE Associate Programm: Hinweis- und Transparenzpflichten
- Kann ich Verweise auf Amazon.de in Pressemitteilungen enthalten?
- Kann ich Popupfenster zum Anbieten von Amazon-Produkten verwenden?
- Ist es Partnern von Amazon.ca gestattet, Bestellungen für sich selbst vorzunehmen?
- Was ist zu tun, wenn ein Partner die Richtlinien von Amazon nicht einhält?
- Kann ich ein Konto einrichten, dessen gesamter Erlös für wohltätige Zwecke gespendet wird?
- Gibt es Richtlinien wie meine URL lauten muss?
- Kann ich Gutscheincodes auf meiner Website veröffentlichen?
- Kann ich einen Besucher von meiner Site automatisch an Amazon.de umleiten, ohne dass der Besucher zuerst auf meiner Site auf einen Link klickt?
- Warum muss ich mich als Associate ausweisen? Wie soll ich das in den Sozialen Medien machen?
- Wie lautet die Fälschungsschutzrichtlinie des Amazon-Partnerprogramms?
DE Associate Programm: Hinweis- und Transparenzpflichten
Sie haben als Teilnehmer am Amazon Partnerprogramm sicherzustellen, dass Sie Ihre Teilnahme am Amazon Partnerprogramm im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und mit der „Vereinbarung zur Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm“ offenlegen. Weitere Informationen zu Ihren vertraglichen Hinweispflichten finden Sie hier Warum muss ich mich als Associate ausweisen? Wie soll ich das in den Sozialen Medien machen?.
Abgesehen von Ihrer vertraglichen Verpflichtung, Ihre Teilnahme am Partnerprogramm offenzulegen, sind Sie als Teilnehmer am Amazon Partnerprogramm verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Website nicht gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter anderem darf Ihre Website keine unangemessenen, übertriebenen, täuschenden oder anderweitig irreführenden Inhalte über unsere Produkte enthalten, und Ihre Website darf den werblichen Charakter von Inhalten, die über Partnerlinks Gebühren verdienen, nicht verschleiern.
Insbesondere wenn Sie auf Ihrer Website behaupten, Produkt- oder Dienstleistungsvergleiche oder -tests durchzuführen, müssen Sie das Transparenzgebot beachten und Irreführungen vermeiden. Sie müssen die Kriterien, die Sie zur Durchführung des Vergleichs oder Tests verwendet haben, und die Kriterien zur Auswahl der verglichenen oder getesteten Produkte transparent machen und diese Ihren Zuschauern klar vermitteln.
Wenn Sie keine objektiv überprüfbaren Vergleiche (z.B. Vergleich von Produktpreisen oder Herstellerspezifikationen) oder keine objektiv überprüfbaren Tests durchführen, wird Ihre Website wahrscheinlich als Werbung angesehen und muss als solche bezeichnet werden ("Anzeige").
