DE Associate Programm: Hinweis- und Transparenzpflichten

Sie haben als Teilnehmer am Amazon Partnerprogramm sicherzustellen, dass Sie Ihre Teilnahme am Amazon Partnerprogramm im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und mit der „Vereinbarung zur Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm“ offenlegen. Weitere Informationen zu Ihren vertraglichen Hinweispflichten finden Sie hier Warum muss ich mich als Associate ausweisen? Wie soll ich das in den Sozialen Medien machen?.

Abgesehen von Ihrer vertraglichen Verpflichtung, Ihre Teilnahme am Partnerprogramm offenzulegen, sind Sie als Teilnehmer am Amazon Partnerprogramm verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Website nicht gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter anderem darf Ihre Website keine unangemessenen, übertriebenen, täuschenden oder anderweitig irreführenden Inhalte über unsere Produkte enthalten, und Ihre Website darf den werblichen Charakter von Inhalten, die über Partnerlinks Gebühren verdienen, nicht verschleiern.

Insbesondere wenn Sie auf Ihrer Website behaupten, Produkt- oder Dienstleistungsvergleiche oder -tests durchzuführen, müssen Sie das Transparenzgebot beachten und Irreführungen vermeiden. Sie müssen die Kriterien, die Sie zur Durchführung des Vergleichs oder Tests verwendet haben, und die Kriterien zur Auswahl der verglichenen oder getesteten Produkte transparent machen und diese Ihren Zuschauern klar vermitteln.

Wenn Sie keine objektiv überprüfbaren Vergleiche (z.B. Vergleich von Produktpreisen oder Herstellerspezifikationen) oder keine objektiv überprüfbaren Tests durchführen, wird Ihre Website wahrscheinlich als Werbung angesehen und muss als solche bezeichnet werden ("Anzeige").