Beispiele für wichtige Änderungen in den Teilnahmebedingungen zum 1. März 2010

Die Amazon Partnerprogramm Teilnahmebedingungen wurden aktualisiert und werden zum 1. März 2010 wirksam. Die neuen Teilnahmebedingungen sind für die Partnerprogramme der Amazon Webseiten in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich (UK) gültig. Ein einheitlicher Anmeldeprozess ermöglicht zukünftig die Anmeldung in einem, zweien oder allen drei europäischen Partnerprogrammen auf einmal. Neben der Konsolidierung der Teilnahmebedingungen der drei Partnerprogramme, wurden die Teilnahmebedingungen restrukturiert, um sie für Sie verständlicher zu machen. Außerdem wurden einige Bestimmungen aktualisiert, genauer gesagt vereinheitlicht oder modifiziert. Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden Bestimmungen der
Teilnahmebedingungen (Operating Agreement):

  • Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf Inhalte, Angebote und veröffentliche Links im Rahmen des Partnerprogramms sowie die Verwendung unserer Inhalte und geschützten Marken (siehe Linking Requirements, Programme Participation Requirement sowie die Ziffern 3, 4, 5 und 11 der Teilnahmebedingungen);
  • Ihre Verantwortlichkeit für Ansprüche von Nutzern Ihrer Seite (siehe Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen);
  • Ihre Verpflichtung uns bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen und uns zur Verfügung gestellte Information ständig aktuell zu halten (siehe Abschnitt 2 der Teilnahmebedingungen);
  • Ihre Auflagen bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung unserer Vertragsbeziehung (siehe Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen);
  • Verbote bezüglich (i) der Platzierung von Partner-Links in Veröffentlichungen auf der Amazon-Website (z. B. in Rezensionen oder in Forenbeiträgen), (ii) der Verwendung von Sub-Tags zur Identifizierung einzelner Nutzer, (iii) der Verwendung von ungenauen, täuschenden oder irreführenden Behauptungen über ein Produkt, die Amazon-Website, oder eine Amazon-Richtlinie, -Aktion oder –Preis, (iv) Ihrer Möglichkeit Kontoinformationen, die unsere Kunden im Zusammenhang mit einer Amazon-Website verwenden, zu sammeln, und (v) der Verwendung jeglicher bösartigen oder schädlichen Programm-Codes oder jeglicher selbstinstallierender Softwareanwendung auf Ihrer Site (siehe Anforderungen für Links, Anforderungen für die Teilnahme am EU-Partnerprogramm, und Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen);
  • Ihre Zusicherungen und Garantien (siehe Anforderungen für Links, Anforderungen für die Teilnahme am EU-Partnerprogramm, und die Präambel und Ziffern 5, 12, and 13 der Teilnahmebedingungen);
  • Ihre Freistellungsverpflichtungen und andere Verpflichtungen uns gegenüber (siehe Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen);
  • Unsere Rechte, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch Sie zu überwachen (siehe Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen);
  • Das Recht, die Auszahlung der Werbekostenerstattung an Sie unter bestimmten Umständen zurückzuhalten (siehe Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen);
  • Die Zahlung von Werbekostenerstattung für Käufe durch Kunden, die auf die Amazon-Website über unentgeltliche oder entgeltliche Suchergebnisse gelangt sind, und Ihre Möglichkeiten bei bestimmten entgeltlichen Suchmaschinenaktivitäten teilzunehmen (siehe Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen und Ziffer 12 der Anforderungen für die Teilnahme am EU-Partnerprogramm);
  • Unser Recht, für ruhende Teilnehmerkonten Verwaltungsgebühren zu berechnen und/oder diese zu schließen (siehe Ziffer 8 der Teilnahmebedingungen);
  • Die Mindestsumme an Werbekostenerstattung, die Sie verdienen müssen, bevor eine Auszahlung per Überweisung, Scheck oder Geschenkgutschein erfolgen kann (siehe Ziffer 8 der Teilnahmebedingungen);
  • Die Länge des Benachrichtigungszeitraums vor Änderungen der Teilnahmebedingungen oder Beendigung der Vereinbarung (siehe Ziffern 14 und 15 der Teilnahmebedingungen);
  • Unsere Rechte bezüglich Ihren Einsendungen an uns (siehe Ziffer 12 der Teilnahmebedingungen);
  • und Beschränkungen unserer Pflichten und unserer Haftung (siehe Ziffern 17 und 18 der Teilnahmebedingungen).